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Mitgliedschaft und Zusammenarbeit mit dem Juristischen Prüfungsamt beim Oberlandesgericht in Stettin
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Juristische Fakultät >> 06. Juristisches Prüfungsamt und Prüfung der Diplom-Volkswirte >> 06.01. Juristisches Prüfungsamt und Prüfungsordnung
1922-1939, 1943
Enthält v.a.: Ablehnung der Überweisung von nicht in Greifswald bzw. Pommern beheimateten Rechtskandidaten an das Amtsgericht Greifswald, dabei Gesuche von: Hermann Callies, Günther Lemke. - Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums: Änderung der Prüfungsordnung (17. Mai 1913), Reform des Rechtsstudiums, Inkrafttreten der Bestimmungen der Ausbildungsverordnung vom 11. Aug. 1923 zum 1. März 1925, Übergangsbestimmung zur Ausbildungsordnung (1924), Wiederholung der 1. juristischen Prüfung, Reisekostenvorschüsse und Vergütung für Mitglieder des Juristischen Prüfungsamtes in Stettin, Bekanntmachung des juristischen Anschauungsunterrichts, Bedenken gegen Verlegung des Prüfungsamtes von Oberlandesgerichten an Sitz der Landgerichte, Berücksichtigung des Römischen Rechts bei mündlicher Prüfung, Mitwirkung der Universitätslehrer der Wirtschaftswissenschaften nur auf Gebiet der Wirtschaftswissenschaften, Hilfeleistung bei der Anfertigung einer Klausurarbeit an der Universität zu Köln und Abstellung von Unregelmäßigkeiten, Referentenentwurf zur Änderung der Ausbildungsverordnung innerhalb der Reform des juristischen Studiums (1931/32), Ort zur Bearbeitung von Rechtsfällen, Kürzung des Übernachtungsgeldes bei häufigen Dienstreisen, Aufforderung zur Mitteilung von Namen nichtarischer Dozenten (Fehlanzeige 1934), Abstempelung der Abgangszeugnisse von nicht bestandenen Prüflingen zur Vermeidung von Mißbrauch, Stellungnahme bei Neubesetzung der Prüfungsämter, Nichtbeteiligung entpflichteter Professoren an Prüfungen, Erteilung von Sonderurlaub für Rechtskandidaten und Gerichtsreferendare vom SS-Dienst und Schwierigkeiten dabei, Beschäftigung der Studierenden der Rechtswissenschaft bei einem Amtsgericht. - Vorschläge und Ernennung zu Mitgliedern des Juristischen Prüfungsamtes: Prof. Kähler, Prof. Biemann, Prof. Muhs (1925), Prof. Leibholz, Prof. Molitor (1930), Prof. Hoffmann, Prof. Langen, Prof. Molitor, Prof. Köttgen, Prof. Jahrreiß (1934), Prof. de Boor, Prof. Preyer, Prof. Fleck (1935), Doz. Frhr. v. Gemmingen-Hornberg (1936), a.o. Prof. Seidl (1937), a.o. Prof. Rühland (1937), Doz. Dr. Christern (1937), Prof. Bruns, Prof. Oberländer (1939). - Bericht betr. Gestaltung der 1. juristischen Prüfung (Referendarprüfung) in Preußen (Göttingen 1926). - Anfragen zu Rechtskandidaten und Promotionen: Gerhard Jalowietzki, Bruno Schick, Killmann, cand jur. Harry Struckmeyer, Hellmuth Eden, Harnisch, cand jur. Heinz Lubenow. - Entschließungen der Vereinigung der Sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Hochschullehrer: Ablehnung der Mitbeteiligung der Wirtschaftswissenschaften am preußischen Referendarexamen, Fortschritte in Stellung und Bedeutung der Wirtschaftswissenschaften im Referendarexamen und Wünsche zur Beseitigung der Mängel (1927), Anfrage und Stellungnahme der Fakultät zur Stellung der Nationalökomomie in 1. juristischer Staatsprüfung (1930). - Besetzung der juristischen Prüfungsämter mit Lehrern der Wirtschaftswissenschaft und Mitwirkung bei der Referendar-Prüfung (Göttingen 1924). - Stellungnahmen und Diskussion der Juristischen Fakultäten zur Reform. - Neuordnung der Bücherei des Oberlandesgerichts Stettin und Angebot an Fakultät. - Vergleich der Ergebnisse der 1. juristischen Staatsprüfung mit anderen Prüfungsämtern: 1925, 1936, 1938. - Todesanzeige des Generalstaatsanwaltes und Präsidenten des Strafvollzugamts Dr. Spelthahn aus Stettin. - Gebührenanteile der Professoren als Mitglieder des Juristischen Prüfungsamtes: Stampe, Frommhold, Merkel, Klingmüller, Holstein, Neuwiem, Langen, Schönfeld, Muhs, Biermann, Kähler. - Stellungnahme der Fakultät zum Bericht der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Göttingen über Erfahrungen mit der neuen juristischen Prüfungsordnung. - Anregung zur Umverteilung der Gebühren für Prüfer des 1. und 2. Prüfungstages (Münster). - Anfrage betr. Vorlesungen in der Volkswirtschaftslehre als Voraussetzung für das Referendarexamen. - Bericht der Berliner Konferenz der Preußischen Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultäten über Mängel der neugestalteten 1. juristischen Prüfung in Preußen (5. März 1927). - Ausführungen des Präsidenten des Landesprüfungsamts Schwister zum Haushalt der Justizverwaltung (Druck 1928). - Schriftwechsel und Mitteilungen über Prüfungsangelegenheiten, Prüfer und Prüfungszeiten. - Stellungnahme der Juristischen Fakultät der Universität Berlin gegen das Verfahren der Berufung der Mitglieder des Prüfungsamts für die 1. juristische Prüfung auf Widerruf (1930) und Schriftwechsel. - Rechtswissenschaftliche Übungen der Studierenden. - Merkblatt für Studierende der Rechtswissenschaft, dabei: Konversatorien und Repetitionskurse, Studienplan und Studiengang, Lateinkurse (Druck 1931). - Bekanntmachung zu Lateinkursen als Voraussetzung für das Rechtsstudium. - Nichtzulassung von Rechtskandidaten nichtarischer Abstammung zur 1. juristischen Prüfung. - Nachweis der arischen Abstammung für Prüfungskandidaten. - Forderungen des Reichsministers Frank betr. Kampf gegen jüdische Rechtswissenschaftler und Autoren. - Studienangelegenheiten und Gesuche um Zulassung zur Prüfung und Notprüfungen: Schneider, Mattner, Winckler, Ryba, Armin Werner, Prüfungssache Günther Vonneilich, Ulrich Wolcke, Joger, Georg Jankowski, Werner Haspelmann, Heyko Heyken, Werner Feldmann, Otto Gorziza, Frank Polenz, Fritz Schröder, Günter Ernst, Karl-Heinz Steinke (SS-Totenkopf-Standarte "Oranienburg"). - Mitteilung über Ernennungen: Doz. Dr. Erwin Seidl zum a.o. Professor (1937), Doz. Dr. Bruns zum a.o. Professor für Strafrecht (1939). - Ablehnung der Verlängerung der Meldefrist und Verschiebung von Prüfungsterminen bei Militärpflicht: stud. jur Wolf Heeger, Ernst Lohoff. - Anfrage der Reichsstudentenführung zu Erfahrungen bei der Umsetzung der juristische Studienordnung und juristisches Staatsexamen.
Band: Bd 1
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.