Georg von Gundelfinge verleiht einen Hof zu Meckenloh im Besitz des Vinstermullner, ferner Wiesen und Äcker zum Stayn gelegen, im Besitz eines gewissen Ziner, an Markart Mendel Bürger zu Nuremberg, der diese Grundstücke bisher als Erblehen besessen hatte, zu freiem Eigentum. - Siegler: Georg von Gundelfinge.

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Staatsarchiv Nürnberg