Hans Hexenagger von Hexenagger fordert im vor dem Chorgericht des Domkapitels von Regensburg geführten Streit mit dem Pfarrer von Hagenhill (Hagenhül) um einige Güter in Berghausen, die er von Abt Hartung von St. Emmeram gekauft hatte (siehe Urkunde vom 14. Dezember 1457, Nr. 1717), Abt Michael von St. Emmeram dazu auf, ihm in diesem Rechtsstreit gemäß dem Kaufbrief fürstant zu leisten oder vor einem der von ihm genannten Richter zu Recht zu stehen. Abt Michael erklärt sich daraufhin durch Hans Mistelpeck von Lintach dazu bereit, obwohl er exemt und gefreyt sei, ihm vor Herzog Albrecht [IV.] von Bayern-München zu Recht zu stehen. Notariatsinstrument des kaiserlichen Notars Engehart Wildenpach von Molhausen, Kleriker Mainzer Bistums

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv