Graf Wolfhermann von Sultz gibt eine weitere Entscheidung ab in Sachen des Markgrafen Christoph von Baden und seiner Gemahlin Ottilie gegen die Gebrüder Heinrich und Oswald, Grafen von Thierstein, die Ansprüche der Markgräfin Ottilie auf ihrer Mutter Ottilie von Thierstein Verlassenschaft betreffend.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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