Heinrich Balthasar von Kippenheim, Meister, und der Rat der reichsfreien Stadt Straßburg verkaufen dem Obersten Johann Christoph von der Grün das Dorf Niederhausen sowie den der Stadt eigenen Anteil von einem Drittel an den Dörfern Wittenweier und Allmannsweier mit allem Zubehör, sowie den Anteil am Dorf Nonnenweier, den die Stadt vom Bistum pfandweise innegehabt hatte, um 24000 fl. Reichswährung, 1 fl. zu 15 b oder 60 xern gerechnet, die sie erhalten haben. Darunter sind Zwing und Bann, ausgenommen Patronat, Groß- und Kleinzehnt und das Widumgut zu Wittenweier, welches dem Straßburger Spital gehört. Mit Designation der Gefälle, welche das Stift St. Stephan in Straßburg bisher gehabt hatte und welche nunmehr ebenfalls an obengenannten Käufer übergehen: das Patronatsrecht in Nonnenweier, wozu gehören: das 1650 erbaute Pfarrhaus, die 1662 erbaute Pfarrscheuer mit Hofstatt und Garten, im Dorf neben der Kirche gelegen, der Fruchtzehnt daselbst mit Ertrag, die Zehnten in Allmannsweier und Ottenheim, ertragen 31 V Gülten, nämlich 4 V Weizen, 12 V Roggen und 15 V Haber, das Kirchengut, erträgt 4 V, halb Roggen, halb Haber. Von diesen dem Stift eigenen Gefällen bezog es bisher nur den halben Zehnten, der auf 9 oder 18 Jahre verliehen wurde und vor dem Krieg (1632) noch 60 V Weizen, Roggen, Gerste und Haber ertragen hatte, jetzt, jährlich verliehen, nur noch 40 V bringt. Die andere Hälfte bezieht der Pfarrer, außerdem erhält der Schaffner 2 V Weizen und Roggen und 100 Bossen und 100 Sellen Stroh. Alle drei Gülten gehören in den Dinghof mit unterschiedlich viel Gütern, die alle auf Martini zinsen (3 £ 4 ß 5 Pfg 3 Örtel und 4 Rappen), jeder Inhaber eines giebigen Gutes gibt den Fall. Dazu gehören, bisher vom Maier genossen, 5 Tagen Matten in 2 Stücken, dazu 7 Feld Acker in 5 Stücken, zum Rest siehe den Dinghofrodel, ferner ein Wald, welcher der jeweiligen Äbtissin zusteht, genannt der Äbtissin Wäldele.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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