Johann van den Have, Richter zu Dülmen, bekundet, daß vor ihm Bernd Mollenhecke und seine Frau Katharina an Johann Holtick, Bernd Tympen und Michael Brackman, Provisoren der Jakobikirche in Coesfeld, für 40 rheinische Gulden eine Rente von 2 Gulden verkauft haben, die am Dreikönigstag in Coesfeld aus Haus und Hof der Verkäufer an der Stadtmauer beim Münstertor zwischen den Häusern von Gaeken Wissincks und von Bernd Dreiers, ferner aus dem Teigelkamp bei Dülmen zwischen der Teigelrygen und Tilmannus Albertyncks Land zu zahlen ist. Die genannten Güter sind frei und unbelastet. Währschaftsversprechen, Wiederlöserecht. Siegelankündigung des Ausstellers. Zeugen: Bernd Kleine und Cord Cordes, Bürger in Dülmen. Am avende trium regum.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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