Balduin Erzbischof von Trier (Treveren.), des Heiligen Römischen Reiches Erzkanzler durch Gallien (Galliam), bekundet, seinem Verwandten Walram von Sp., Sohn des Grafen Simon von Sp., vor Ausstellung der Urkunde 500 Pfund Heller gezahlt zu haben. Dafür hat Walram ihm und der Trierer Kirche vier Höfe zu Bruchweiler (-wilre) (a) bei Hottenbach (Hottinbach) (b) zwischen den Wäldern mit Leuten, Gerichtsbarkeit, Wäldern, Unterzug, anderen Rechten und Zubehör sowie den gesamten übrigen Besitz zwischen den Wäldern aufgetragen; diese Güter waren bisher Allod. Walram und seine rechtmäßigen Erben sollen sie vom Erzbischof und der Trierer Kirche zu Lehen tragen. Stirbt Walram ohne Leibeserben, erhält der nächste Erbe die Güter zu Lehen; diese können nicht ausgelöst werden. Siegel des Ausstellers. (a) "Bruchwyler" B. (b) "Hottenbach" B. (c) "1031" A.
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Balduin Erzbischof von Trier (Treveren.), des Heiligen Römischen Reiches Erzkanzler durch Gallien (Galliam), bekundet, seinem Verwandten Walram von Sp., Sohn des Grafen Simon von Sp., vor Ausstellung der Urkunde 500 Pfund Heller gezahlt zu haben. Dafür hat Walram ihm und der Trierer Kirche vier Höfe zu Bruchweiler (-wilre) (a) bei Hottenbach (Hottinbach) (b) zwischen den Wäldern mit Leuten, Gerichtsbarkeit, Wäldern, Unterzug, anderen Rechten und Zubehör sowie den gesamten übrigen Besitz zwischen den Wäldern aufgetragen; diese Güter waren bisher Allod. Walram und seine rechtmäßigen Erben sollen sie vom Erzbischof und der Trierer Kirche zu Lehen tragen. Stirbt Walram ohne Leibeserben, erhält der nächste Erbe die Güter zu Lehen; diese können nicht ausgelöst werden. Siegel des Ausstellers. (a) "Bruchwyler" B. (b) "Hottenbach" B. (c) "1031" A.
BayHStA, Grafschaft Sponheim Urkunden 1114/2a
Grafschaft Sponheim Urkunden
Grafschaft Sponheim Urkunden >> 1401-1450
1331 August 3
Äußere Beschreibung: Abschr.: Inseriert in Urk. vom 22. Juli 1418 (A) KA 67/988 fol. 7' (B). KA 67/1340 fol. 30. KA 67/1351 fol. 82 und 375'. Reg.: Otto Nr. 3157 (Gegenurkunde!).
Urkunden
Sprache der Unterlagen
Originaldatierung: "Datum Treveris a. d. 1331 (c) die tercia mensis Augusti."
Ausstellungsort: Trier
Originaldatierung: "Datum Treveris a. d. 1331 (c) die tercia mensis Augusti."
Unternummer: 2a
Medium: A = Analoges Archivale
Äußere Beschreibung: Abschr.: Inseriert in Urk. vom 22. Juli 1418 (A) KA 67/988 fol. 7' (B). KA 67/1340 fol. 30. KA 67/1351 fol. 82 und 375'. Reg.: Otto Nr. 3157 (Gegenurkunde!).
Ausstellungsort: Trier
Originaldatierung: "Datum Treveris a. d. 1331 (c) die tercia mensis Augusti."
Unternummer: 2a
Medium: A = Analoges Archivale
Äußere Beschreibung: Abschr.: Inseriert in Urk. vom 22. Juli 1418 (A) KA 67/988 fol. 7' (B). KA 67/1340 fol. 30. KA 67/1351 fol. 82 und 375'. Reg.: Otto Nr. 3157 (Gegenurkunde!).
Ein Unterschied zu Nr. 553 besteht ausschließlich in der Sprache.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
02.05.0004, 12:27 MEZ