Instrument des Notars Johannes Steinitz: Hans Dyme von Wilerstorff erhebt, da er auf einen vorgeschlagenen Rechtstag vor markgräflichen Räten zu Baiersdorf nicht eingehen will, Berufung an das Landgericht Nürnberg gegen ein Urteil des Gerichts Bamberg in seinem Streit mit Ulrich Kolb wegen eines Gütleins. - Zeugen: Hans Steiniz d. Ä. und Heinrich Reymar Bürger zu Bayerstorff.

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Staatsarchiv Nürnberg