Graf Eberhard der Ältere [V.] von Württemberg entscheidet als von beiden Parteien erbetener Schiedsrichter Streitigkeiten zwischen Herzog Georg [dem Reichen] von Bayern auf der einen Seite sowie Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm auf der anderen Seite. In einem Bezirk zwischen Donau, Iller und Roth, dessen Südgrenze von einer Linie Illerkirchberg [Alb-Donau-Kreis] - Gerlenhofen [Stadt Neu-Ulm] - Attenhofen [Stadt Weißenhorn/Lkr. Neu-Ulm] gebildet wird, stehen Geleit, Hoch- und Niedergerichtsbarkeit, Wildbann und Jagdrecht der Stadt Ulm zu. In einem weiteren Bezirk zwischen Donau, Iller und Roth, dessen südliche Grenze von einer Linie Waldstetten [Lkr. Günzburg] - Weißenhorn [Lkr. Neu-Ulm] - Illerzell [Stadt Vöhringen/Lkr. Neu-Ulm] gebildet wird, stehen dem Landgericht Weißenhorn keinerlei Gerichtsbefugnisse über die Untertanen der Stadt Ulm und der unter dem Schirm der Stadt stehenden Klöster zu. Herzog Georg wird die Bürger der Stadt Ulm, das Benediktinerkloster Elchingen [Oberelchingen Gde. Elchingen/Lkr. Neu-Ulm], über das der Stadt die Vogtei zusteht, sowie alle anderen Klöster, die im Bürgerrecht oder unter dem Schirm der Stadt Ulm stehen, bei ihren althergebrachten Rechten verbleiben lassen. Sie, ihre Untertanen und Güter sind von der Jurisdiktion des Landgerichts Weißenhorn befreit. Das Wirtshaus in Illerkirchberg vor der Brücke bei Freudenegg ("Frödnegk") [Stadt Senden/Lkr. Neu-Ulm], das bisher Herzog Georg gehört hat, fällt an die Stadt Ulm. Dafür tritt ihm diese das Zollhaus in Illerkirchberg mit Stadel und Garten ab. Die zu dem Zollhaus gehörenden Feldgüter verbleiben aber der Stadt Ulm. Der Streit, wegen dem die Stadt Ulm Ulrich Schuchster hat richten lassen, wird beigelegt. In diesem Zusammenhang ist Hänselmann gegen eine Urfehde freizulassen und darf Bippis nicht verfolgt werden. Hinsichtlich des Streits in Staig [Alb-Donau-Kreis], wegen dem Graf Wilhelm von Kirchberg einige Bürger und Bauern der Stadt Ulm gefangengenommen und Herzog Georg übergeben hat, wird vereinbart, dass dieser die Bürger und Bauern gegen Leistung einer Urfehde freilassen soll. Beide Parteien geloben, sich an diese Übereinkunft zu halten.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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