Hans Franz von Schönberg, wohnhaft zu Weikersheim, Notar beurkundet das Original Instrumentum Contradictionis et protestationis beider hohenlohischen Herrschaften Neuenstein und Waldenburg, so dem kaiserlichen Hofgericht zu rottweil erinnert worden am 28. April 1588 weger aberkannter und verweigerter Remission in Sachen des Schneiders zu Feuchtwangen Michel Burger contra die neuensteinischen gemeinschaftlichen Richter, vidimiert am 28. April 1588 neuer Stiel von Notar Benedikt Lipp, Kanzleisekretär zu Rottweil.