K. Ferdinand II. verleiht dem Getreuen Hans Christoph Schenk von Stauffenberg zu Rißtissen und Wilflingen auf seine Bitten hin den Blutbann an dem Schloß und in den Dörfern Groß- und Kleinwilflingen, sonst Enhofen gen., der als Lehen vom hl. röm. Reich herrührt und den er jüngst von K. Matthias (Urkunde von 1614 Aug. 8) zu Lehen empfangen und getragen hat, nicht nur auf Grund vorhandener alter Lehenbriefe, sondern auch auf Grund eines von K. Rudolf II. der gemeinen Reichsritterschaft im Lande Schwaben der Blutbann halber unterm 3. Nov. 1609 mitgeteilten Freiheit. Der gen. Schenk von Stauffenberg hat als Inhaber des Hochgerichts zum Schloß und in den Dörfern Groß- und Kleinwilflingen dieses mit 10 oder 12 ehrbaren Männern, in seiner oder anderer Obrigkeit gesessen, zu besetzen. Seine Amtleute sollen die übeltätigen oder verleumdeten Leute in dem gen. Schloß und in dem Bezirk der Dörfer Groß- und Kleinwilflingen ergreifen und auf genügsame Indicia und Vermutungen peinlich fragen und auf freies Bekenntnis und offenbaren Verhandlungen nach Reichsrecht und Reichsordnung strafen oder richten lassen, jedoch unschädlich der Rechte des Reichs und des A. Der gen. Schenk von Stauffenberg und seine Nachkommen haben den Bann über das Blut zu richten jeweils nach Lehenfall erneut als Lehen zu empfangen. Die Rtr. sollen unparteiisch sein. Hans Christoph Schenk hat für das Lehen durch seinen Bevollmächtigten Jeremias Pistorius die gewöhnlichen Eide und Gelübde geleistet, dem Reich und dem A. für das Lehen getreu und gewärtig zu sein.