Unterschleif bei den hiesigen Verzollungen in specie die von dem gräflichen Keller Trier ohne gemeinschaftlich beschehenen Beaugenscheinigung verzollten 120 Zentner Tabaksblätter, so aber 300 Zentner ausgemacht und der Zentner pro 5 Gulden fränkisch hätte verzollt werden müssen, an der aber von ihm nur pro 3 Kreuzer pro Zentner verzollt worden ist

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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