Georg Kaspar von Lerchenfeld zu Köfering vergleicht sich mit dem Jesuitenkolleg St. Paul wegen der ihm vogteipflichtigen ödligenden Güter des Kollegs zu Tiefbrunn dahin, dass er u.a. ein Drittel vom Stiftsgeld, das Jesuitenkolleg zwei Drittel für die drei Jahre von 1645-1647 erhalten soll. S: Georg Kaspar von Lerchenfeld zu Köfering