Vor Bürgermeister und Rat der Stadt Lemgo stiftet Bürgermeister Sander Grote 115 rh. Gfl. in Briefen und Pfandverschreibungen für die Kommende der Hausarmen, die bereits - wie es heißt - seit undenklichen Zeiten besteht. An die Stiftung, die die geschworenen Dechanten der Hausarmen - Herman Schryde und Henrich Grabbe - mit Erlaubnis der Stadt zu treuen Händen empfangen, werden folgend Bedingungen geknüpft: Von der aus dem Kapital aufkommenden Rente ist jährlich ein gutes gemeines Lemgoer "Laken" zu kaufen und an geeignete hausarme Bürger und Bürgerinnen auzuteilen, und zwar mit Bewilligung des Stifters. Zu diesem Zwecke ist jährlich nach der Abrechnung dem Stifter Bericht zu erstatten; nach seinem Tode treten für ihn seine beiden ältesten Mannerben oder, falls solche nicht vorhanden, die nächsten Erben aus der weiblichen Linie ein. Weiterhin verpflichten sich die Dechanten der Hausarmen, dem Sander Grote eine Leibrente in halber Höhe der jährlichen Zinsen aus der Stiftung zu zahlen. Hierüber sind drei Urkunden ausgefertigt worden, die erste für Sander Grote, die zweite für den Rat der Stadt und die dritte für die Dechanten der Hausarmen. Siegelankündigung: Aussteller. Avergegeven im iar na Christi unses Hern geborth vyffteinhundert neigenunveirtich am szondage quasimodogeniti.

Vollständigen Titel anzeigen
Loading...