Philipp von Fechenbach d. Ä. verschreibt (beweist) gemäß seiner Zusage für seine Ehefrau Else von Hardheim 500 Gulden Angeld, 500 Gulden Widerlage und 100 Gulden Morgengabe auf sein Dorf Laudenbach mit allem Zugehör, ausgenommen das halbe Fischwehr (vache) im Main, das er sich und seinen Erben vorbehält. Das Dorf Laudenbach geht zu Lehen von den Grafen von Rieneck, und Philipp sagt zu, innerhalb von zwei Monaten nach Datum des Briefs die Zustimmung des Lehnsherrn zu übermitteln (folgen Detailregelungen für Schulden- und Erbschaftsfälle).