Die Schöffen des Hohen Gerichts zu Bonn verwerfen die von Alexander von Eyll in Sachen gegen die Äbtissin von Dietkirchen eingelegte Behausung, sowie dn ferneren Rekurs an die erzbischöfliche Kammer, das erste Urteil bestätigend. Mit Siegel (Bonner Schöffensekretsiegel)

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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