Kurfürst Philipp von der Pfalz beurkundet, dass er seinem Truchsessen zu Kreuznach Jakob Steinhauser ("Steynhusen") in der als Transfix angehängten Urkunde ("heubtbrieff") Güter zu Wöllstein ("Welsteyn") gegen jährliche Pacht verliehen hat. Diese sind Teil der Gemeinschaft der vordereren Grafschaft Sponheimt. Jakob wird bewilligt, die Güter unterzuvepachten an "Henrich Scholtes" zu Wöllstein, an den dortigen Büttel "Jeckel" und an "Langenbechers Ketter". Diese geben näher beschriebene Unterpfänder; unter den Angrenzern der Kaplan in der Klause und der St Johannes-Altar. Siegelankündigung des Ausstellers mit seinem Sekretsiegel. "Datum Heidelberg uff dornstag den achten vnsers heren fronlichams dag" 1482. (S. 355 = Bl. 206, alt Bl. CCLV = Urkunde 129).

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Landeshauptarchiv Koblenz
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