Kurfürst Philipp von der Pfalz beurkundet, dass er seinem
Truchsessen zu Kreuznach Jakob Steinhauser ("Steynhusen") in der als
Transfix angehängten Urkunde ("heubtbrieff") Güter zu Wöllstein ("Welsteyn")
gegen jährliche Pacht verliehen hat. Diese sind Teil der Gemeinschaft der
vordereren Grafschaft Sponheimt. Jakob wird bewilligt, die Güter
unterzuvepachten an "Henrich Scholtes" zu Wöllstein, an den dortigen Büttel
"Jeckel" und an "Langenbechers Ketter". Diese geben näher beschriebene
Unterpfänder; unter den Angrenzern der Kaplan in der Klause und der St
Johannes-Altar. Siegelankündigung des Ausstellers mit seinem Sekretsiegel.
"Datum Heidelberg uff dornstag den achten vnsers heren fronlichams dag"
1482. (S. 355 = Bl. 206, alt Bl. CCLV = Urkunde 129).