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Notariatsinstrument auf Veranlassung des Abtes Reinhard von Breitenau über die Urkunde des Erzbischofs Heinrich von Mainz, der dem Kloster Breitenau die Begrenzung der Aufnahme von Mönchen auf die Höchstzahl von 20 gestattet.

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Hessisches Staatsarchiv Marburg
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