Suchergebnisse
  • 53 von 66

Die zwischen dem Herzog zu Württemberg und der Reichsritterschaft in punkto Collectationis von den dem Lehnsherrn anheim gefallenen und sonst zur ritterschaftlichen Steuerkasse gehörigen Güter, ingleichen wegen derselben anderen Anmaßungen entstandenen verschiedenen Irrungen auch wie die Sache von herzoglich württembergischer Seite an den Reichskonvent zu Abfassung eines Reichsregulativs gebracht worden und was diesfalls weiter vorgekommen, Bd. 1

Vollständigen Titel anzeigen
Sächsisches Staatsarchiv
Objekt beim Datenpartner
Loading...