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Schweine-Mast-Zwang der Dorfschaften in der Warburgsichen Börde, in Specie der Meyer zu Dethmarsen betreffend
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Enthaeltvermerke: enth.: 1) Herr Godtschalck von und zu Niehausen hält bei dem Herrn Land-Drosten für die Gemeinheit Eissen (Eyßen) an, daß sie wegen der bei ihm getriebenen Schweine nicht möchte bestraft werden, weil sie von dem geschehen Verbot nichts gewußt hätte, 16. Okt. 1662; 2) Vorgenannter (vorbemelter) Herr von Niehausen suppliciert deshalb für die Gemeinheit Eissen (Eysen) bei Ihro Hochfürstlichen Gnaden, wobei an den Rentmeister Wilhelm Heising von Hochfürstlichen Hof-Kammer rescribiert wird, sich eigentlich zu erkundigen, ob die Auftreibung der Schweine vor oder nach dem ausgelassenen Verbot geschehen [war], und nach dem Befinden vorgeschriebenermaßen zu verfahren, indem/weil (sintemahlen) Ihro Hochfürstlichen Gnaden nicht geringerer Condition als ein anderer adelige (adelicher) Landsasse in hoc Passu sein wolle, 4. dez. 1662; 3) Bericht des Land-Vogts zu Peckelsheim (Peckel Heimb) wegen der Gemeinheit Eissen (Eysen), so dem Juncker von Twist die Mast abgekauft, aber wegen geschehenen Verbots [habe] nicht betreiben dürfen, 4. Jan. 1663; 4) Desselben Bericht wegen der Stadt Borgentreich, daß dieselbe sich wegen der abgeforderten Anzahl Schweine beschwere, 16. Okt. 1665; 5) An Ihro Hochfürstlichen Gnaden zu Paderborn untertäniges Memoriale und Bitte der Gemeinheit zu Großeneder (großen Eder) in puncto abgeforderter 40 Stück Zwang[s]schweine, da sie selbst die Fürstliche Mast in Stübbig gepachtet, cum inscripto Mandato Celsissimi Principis Hermanni Werneri, wenn solches wahr, die Gemeinheit mit den ausgeschriebenen 40 Stück zu verschonen, 14. Okt. 1687; 6) Mandatum, so wegen Lieferung der Mastschweine behufs der Küchen-Hölzer an die Gemeinheiten Großeneder (Großen Eder), Lütkeneder (Lütken Eder), Eissen (Eysen), Dössel (Dößel), Hohenwepel (Hohenwepell), Menne (Mennen), Ossendorf (Oßendorff) und Löwen ab[ge]gangen, 8. Okt. 1694; 7) Mandatum, so wegen Sistierung der Mastschweine gegen die Gemeinheiten Dössel (Dößel), Menne, Löwen, Eissen (Eyßen) und Lütkeneder (Lütken Eder) ab[ge]gangen, 6. Okt. 1714; 8) Mandatum, so deshalb wider die Gemeinheiten Ossendorf (Ossendorff) und Hohenwepel ab[ge]gangen, 6. Okt. 1714; 9) Untertänigste und gehorsamste Anzeige und demütige Bitte pro Mandato suspensivo ut intus cum adjuncto (adj.) sub Nr. 1 et inscripto Mandato Referendi, 2. Jan. 1728; 10) Unterdienstlicher Recursus cum adj. sub Lit. A Anwalts Herrn Schatz-Einnehmers Rissen contra Herrn Rentmeisterei-Verwalter zu Dringenberg in pucto der Zwang[s]-Schweine zu Detmarsen cum inscripto Mandato Referendi intra triduum et inhibitone wider den Land-Vogt, 9. Jan. 1728; 11) Copia [eines] Berichts, so hierauf von Seiten des Oberamts abgestattet worden [ist]; 12) Mandatum wegen Sistierung der Mastschweine so wider die Gemeinheit Ossendorf (Ossendorff), Menne und Dethmarsen ab[ge]gangen, 1731; 13) Mandatum an die Gemeineheiten von Hohenwepel (Hohenweipel) und Dössel (Dößel) des Inhalts, dieselbe über die nach dem Stübbig beorderte 20 Stück, noch 10 Stück Schweine nach Dringenberg in die Mast treiben sollen, 15. Okt. 1731; 14) Specificatio der Bördischen Zwang[s]-Schweine so auf dem Stübbig und Hindenburg zu treiben beordert, Anno 1731; 15) Unterdienstrechtliche gehorsame Anzeige und Bitte cum adjunctis sub Nr. 1, 2 pro Relaxione erga Cautionem an Seiten Schatz-Einnehmers Rissen ut intus cum inscripto Mandato Referendi et Relexandi, 28. Jan. 1732; 16) Extractus Protocolli Hochfürstlicher Land-Vogtei zu Peckelsheim an Causam Oberamt Dringenberg contra Dethmarsen in puncto restierender Mastgelder, 17. Jan. 1732; 17) Ob Summum Morae periculum nochmals verlesende Anzeige und Anwalts Herrn Schatz-Einnehmers Rissen contra Land-Vogt Siebell zu Peckelsheim (Peckels Heimb), 15. Febr. 1732; 18) Copia Decreti in Sachen des Schatz-Einnehmers Rissen und seines Coloni zu Detmarßen contra den Land-Vogt zu Peckelsheim (Peckels Heimb) und Oberamt Dringenberg de 27. Febr. 1732, worin den Beklagten der Beweisthumb praetensa Servitutis auferlegt wird; 19) Concept der berichtlichen Vorstellung so hierauf von Seiten des Oberamts abgestattet [wurde?]; 20) Documentum Notariale über die Abhörung des alten Richters zu Löwen, Großeneder (Großen Eder) und Hohenwepel (Hohen Wepell) den Mastzwang betreffend, 5. März 1732; 21) Extractus Protocolli Consilli Intimi Paderbornensis, wo ad Supplicam des Schatz-Einnehmers Rissen wider den Hochfürstlichen Rentmeister zum Dringenberg und Land-Vogt zu Peckelsheim (Peckels Heimb) Mandatum Relaxandi wieder erkannt [wird], 20. Jan. 1735; 22) Designatio der Ausgeschriebenen Zwang[s]-Mast-Schweine nach Sandebeck und Hinnenburg pro 1735; 23) Copia Mandati, so wider die Gemeinheiten in der Börde wegen Betreibung der Küchen-Hölzer ab[ge]gangen, 24. Sept. 1740; 24) Mandatum, so wegen sistierender Mastschweine wider die Gemeinheiten Hohewepel (Hohenweipell), Eissen (Eysen), Lütkeneder (Lütken Eder), Dössel (Dößell), Löwen, Menne und Ossendorf (Oßendorff) ab[ge]gangen, 25. Okt. 1740; 25) Simile Mandatum so wider die Gemeinheiten Großeneder (Großen Eder) und Detmarßen abgegangen, 25. Okt. 1740; 26) Mandatum, so nach Ossendorf (Oßendorff) und Menne verändert(er) ab[ge]gangen, 25. Okt. 1740; 27) Richter Wilmen Bernholtz zu Löwen suppliciert um Nachlaß der angesagten Schweine, weil solche im Dorfe nicht vorhanden [seien], 27. Okt. 1740; 28) Des Herrn Land-Drosten Verwalter zu Niehausen [Niesen?] begehrt 50 Stück Mastschweine von den Zwang[s]-Dörfern überzulassen, 8. Okt. 1747; 29) Eingesessene der Gemeinheit Ossendorf [Oßendorff]beschweren sich, daß Richter und Vorsteher nicht nach der Schatzung die aufgetriebenen Schweine ausziehen und brennen lassen; 30) Mandatum, so wegen der Lieferung der Zwang[s]-Schweine abgegangen, 7. Okt. 1749
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BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
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