Alexander, Propst, Gertrud, Priorin und der Konvent daselbst schenken der Nonne Gertrud von Medebach die Einkünfte eines Hofs mit der Bestimmung, dass nach ihrem Tod die besagten Einkünfte zur Feier des Jahrestags verwendet werden sollen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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