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Vergehen des Junkers Arend Jürgen von Brobergen zu Basbeck
und der Verwalter der Hackelbergischen Güter, Christoph Hinrich von
Tiefenbruch und Johann Friedrich Mahler, gegen die
Konsumtionsakzise-Verordnung
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Vergehen des Junkers Arend Jürgen von Brobergen zu Basbeck
und der Verwalter der Hackelbergischen Güter, Christoph Hinrich von
Tiefenbruch und Johann Friedrich Mahler, gegen die
Konsumtionsakzise-Verordnung
Enthält: Regierungsprotokoll vom Januar 1692; Zitation der Regierung an den Notar Johann Friedrich Mahler, Verwalter der Hackelbergischen Güter, vom Februar 1692; Bericht des Richters Georg Künhardt in Oberndorf an den Oberinspektor Engel Hartmann von Ehrenthal vom Januar 1692 wegen Akzisevergehens des Junkers von Brobergen bei der Mühle in Basbeck, mit nachfolgender Zitation der Regierung an Brobergen; Bericht des Richters Andreas Meyer in Osten an den Oberinspektor vom Januar 1692 wegen verweigerter Abschaffung der Handmühlen bei den Hackelbergischen Gütern durch deren Verwalter, mit nachfolgender Zitation der Regierung an den Verwalter Tiefenbruch; Entschuldigungs- und Remonstrationsschrift Brobergens vom Februar 1692; Protokoll vom Februar 1692 wegen der Vorwürfe gegen Brobergen und Tiefenbruch; Assistenzschrift der Vormünder der Hackelbergischen Erben für die Verwalter der Güter vom Februar 1692 (mit Anlagen); nachfolgendes Regierungsmandat an den Kammeradvokaten Lic. Otto Rosenbruch vom März 1692 wegen Stellungnahme; Entschuldigungsschrift Mahlers vom Februar 1692; Bericht Brobergens vom Februar 1692 wegen Ausgabe der Lizentzettel und ungebührlichen Verhaltens des Richters Meyer