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Die fürstl. markgräfl. burgauischen Räte, Hauptmann und Obervogt zu Horb, auch Amtleute der Grafschaft Hohenberg bekunden kraft dieses Vergleichs: Zwischen der gräfl. hohenzollerischen Vormundschaft zu Haigerloch und (nach deren Ende) dem Grafen [Johann] Christoph zu Hohenzollern, Sigmaringen und Veringen, Herrn zu Haigerloch und Wehrstein, des hl. römischen Reiches Erbkämmerer, kaiserlicher Rat und Präsidenten des Kammergerichts zu Speyer, einerseits und ihren wehrsteinischen Untertanen zu Empfingen, Fischingen und Betra andererseits bestand lange Streit, besonders über Schatzung, Maßpfennig, Einzugsgeld der Weibspersonen, Jagden und Fronen. Der Rottenburgische Vertrag von 1608 blieb unbestätigt. Der Graf ist durch seine abgeordneten Beamten, die Gemeinden sind durch ihre gewählten Ausschüsse vor dem Amt erschienen. Die Ausschüsse waren nicht genügend bevollmächtigt. Man will einen neuen Termin anberaumen. Die Parteien melden sich nicht mehr bei den Aussteller, wollen sich selbst einigen. Am 27. April 1612 (Fr) verhandelten sie zu Empfingen auf Ratifikation des Eigentumsherren. Laut dem am 17. März an den Gf . zu Hohenzollern nach Günzburg abgegangenen Schreiben wurde Kopie der Vertragshandlung übersandt und um Ratifizierung gebeten. Vom Markgraf Karl zu Burgau, Landgraf zu Nellenburg, Graf zu Hohenberg, Herrn zu Feldkirch, Bregenz und Hohenegg als Eigentums- und Lehnsherrn der Herrschaft Wehrstein ist laut einem Schreiben an seine geheimen Räte vom 22. April 1614 Befehl gegeben worden, daß sie sich wegen Ratifikation auf einen neuen Tag vergleichen sollen. Die Parteien sind heute vor ihnen (Aussteller) auf dem Schloß durch ihre Abgeordneten und bevollmächtigten Ausschüsse erschienen und haben sich verglichen: 1) Schatzung oder Raißgeld 2) Weinabzug, Maßpfennig, Umgeld 3) Einzugsgeld von fremden Weibspersonen, die sich in die Herrschaft verheiraten 4) Hundehaltung zum Fuchstrieb durch die Bauern der drei Flecken 5) Besiegelung dieses Vertrags Im übrigen bleibt es bei den Verträgen und Vergleichen. Der Graf zu Hohenzollern und dessen wehrsteinische Untertanen sollen auf Ratifikation des Markgrafen zu Burgau verglichen sein. Anwesend waren für den Grafen: Dr. Weigle, Lizentiat Arnold Fehlau, hohenzolleriche Räte und Beamte zu Haigerloch, für Empfingen: Augustein Schwab, Schultheiß; Jakob Staigmiller und Hans Flechle (?), beide Heimbürgen; Hans Walter, Stephan Mayer, Georg Geigger, Anderlin Goß, Stoffel Schreyer und Hans Faußer, für Fischingen: Jakob Paur, Schultheiß; Michael Fischer, Hieronymus Hiller, beide Heimbürgen; Hans Gosenmayer, von Betra: Hans Weckher, Schultheiß; Blesin Schlichter und Hans Jakob Hengler, beide Heimbürgen; Ulrich Walter und Stoffel Backh. Es werden zwei gleichlautende Verträge auf Pergament geschrieben

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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