Vorläuffige kurze Information von dem Ungrund der in Sachen Herrn Grafen Wilhelm Heinrichs zu Löwenstein-Wertheim etc. gegen dero Herren Brüder Johann Ludwig Vollrath, Friederich Ludwig, und Carl Ludwig, Grafen zu Löwenstein-Wertheim, etc. Mandati S.C. poenalis, puncto einer dem Herrn Impetranten aufdringen wollenden neuen dem Statuto gentilitio, und der Observanz dieses Gräfl. Hauses zuwiderlauffenden, auch zu Verdringung des Herrn Impetranten von der Mit-Regierung leediglich abzweckenden Form eines-aus einseitigen Räthen zusammen zu stellenden und in allen Vorfallenheiten per vota majora abschliessen sollenden Regierungs- und Cammer-Collegii, in inclyto Archidicasterio Camerali sub praes. 29. Aug. nup. mit einer angreifflichen Verunglimpfung des Herrn Impetranten einzuwenden sich unterfangen vermeyntlichen Exceptionis fori declinatorae, durch Vorspieglung einer ohnerfindlich und grundlos erzwingen wollenden Litispendenz an einem Höchstpreislichen Kayserlichen Reichs-Hof-Rath.