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Bei Trunkenheit am Steuer muß nicht immer nur die "harte Welle" herrschen
Zeitungsdokumentation >> 15. Verkehr u. Versorgung >> 15.2 Straßenverkehr >> 15.2.7 Unfälle im Straßenverkehr
30. März 1963
Enthält: Amtsgerichtsrat [Name maskiert] gewährt mit der Zustimmung des Oberlandesgerichtes und gegen die Meinung der Staatsanwaltschaft eine Bewährungsfrist für zwei Kraftfahrer, die betrunken auf der B 75 Auto gefahren sind, wobei einer von der Polizei gestoppt worden ist und der andere einen Unfall verursacht hat und während der erste zu zwei Wochen Haft mit Bewährung und 200 DM Bußezahlung sowie Führerscheinentzug verurteilt wird, erhält der andere zwei Wochen Gefängnis mit Bewährung, 300 DM Bußezahlung und Führerscheinentzug, aber Richter Weber verurteilt einen Glashütter, der betrunken über [Name maskiert] Steindamm fährt und in das Ehrenmal kracht, wobei der kleine Sohn verletzt wird, zu zwei Wochen Haft und einem Jahr Führerscheinentzug
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