Querulationis nullitatis Auseinandersetzung um Aussetzung von Kindern und Vertreibung aus Wismar
Vollständigen Titel anzeigen
(1) 2771
Wismar R 77 (W R 3 n. 77)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 18. 1. Kläger R
(1719) 06.05.1719-26.02.1720
Kläger: (2) Anna Christina Rehder (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Fallbeschreibung: Kl.in ist nach Inquisition durch den Rat wegen vielfältig begangener Hurerey" und Aussetzung dreier Kinder dazu verurteilt worden, die Stadt zu verlassen. Dagegen appelliert sie vor dem Tribunal und bittet zunächst, dem Rat aufzutragen, ihr das Inquisitionsprotokoll auszuhändigen, das dieser ihr nur gegen Erlegung von 9 Mk. lüb. geben bzw. ihrem Anwalt zeigen will. Da sie kein Geld für Anwalt oder Protokoll besitzt, erbittet sie die Hilfe des Oberlanddrosten. Dieser fordert den Rat am 15.05. zur Einsendung der Akten auf, erhält diese am 27.05. und teilt sie Kl.in mit. Diese begründet am 29.07. ihre Appellation damit, daß ihr kein Verteidiger zugestanden wurde, ihr die Zeugenaussagen nicht bekanntgemacht wurden und ihr keine Zeit blieb, gegen das Urteil Rechtsmittel zu ergreifen. Aus diesen Gründen bittet sie, das Ratsgerichtsurteil zu kassieren. Der Oberlanddrost fordert den Rat am 22.11. zur Stellungnahme binnen 14 Tagen auf. Am 02.01.1720 bittet Kl.in um Durchsetzung des Mandates, da Rat sich noch nicht geäußert hat und erreicht, daß der Oberlanddrost seine Aufforderung am 13.01. erneuert. Am 26.02.1720 begründen Bekl. ihr Urteil mit dem Lübischen Recht und der wiederholten Verfehlung der Kl.in und bitten darum, es bei dem Urteil zu belassen. Eine Antwort des Oberlanddrosten ist nicht überliefert.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1719 2. Tribunal 1719-1720
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 22.03.1719; von Notar Philipp Heinrich Pladecius aufgenommene Appellation vom 31.03.1719; von Tribunalspedell Jürgen Müller ausgestellte Übergabebescheinigung für ein Mandat an Bürgermeister Gröning vom 23.11.1719; Protokoll der Aussage des Soldaten Thomas Hoyer vom 15.02.1719, Protokolle der Ratsgerichtssitzung vom 16., 20., 21., 23. und 25.02. sowie vom 02.03.1719; Zeugenvernehmung der Hebamme Sanders, des N N Bremer und dessen Ehefrau in Neubukow vom 07.03.1719; Aussage des Pastors Christoph Joachim Etzing zu Neubukow vom 02.03.1719; Urfehdeeid von Christina und Anna Christina Rehder vom 23.03.1719
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Fallbeschreibung: Kl.in ist nach Inquisition durch den Rat wegen vielfältig begangener Hurerey" und Aussetzung dreier Kinder dazu verurteilt worden, die Stadt zu verlassen. Dagegen appelliert sie vor dem Tribunal und bittet zunächst, dem Rat aufzutragen, ihr das Inquisitionsprotokoll auszuhändigen, das dieser ihr nur gegen Erlegung von 9 Mk. lüb. geben bzw. ihrem Anwalt zeigen will. Da sie kein Geld für Anwalt oder Protokoll besitzt, erbittet sie die Hilfe des Oberlanddrosten. Dieser fordert den Rat am 15.05. zur Einsendung der Akten auf, erhält diese am 27.05. und teilt sie Kl.in mit. Diese begründet am 29.07. ihre Appellation damit, daß ihr kein Verteidiger zugestanden wurde, ihr die Zeugenaussagen nicht bekanntgemacht wurden und ihr keine Zeit blieb, gegen das Urteil Rechtsmittel zu ergreifen. Aus diesen Gründen bittet sie, das Ratsgerichtsurteil zu kassieren. Der Oberlanddrost fordert den Rat am 22.11. zur Stellungnahme binnen 14 Tagen auf. Am 02.01.1720 bittet Kl.in um Durchsetzung des Mandates, da Rat sich noch nicht geäußert hat und erreicht, daß der Oberlanddrost seine Aufforderung am 13.01. erneuert. Am 26.02.1720 begründen Bekl. ihr Urteil mit dem Lübischen Recht und der wiederholten Verfehlung der Kl.in und bitten darum, es bei dem Urteil zu belassen. Eine Antwort des Oberlanddrosten ist nicht überliefert.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1719 2. Tribunal 1719-1720
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 22.03.1719; von Notar Philipp Heinrich Pladecius aufgenommene Appellation vom 31.03.1719; von Tribunalspedell Jürgen Müller ausgestellte Übergabebescheinigung für ein Mandat an Bürgermeister Gröning vom 23.11.1719; Protokoll der Aussage des Soldaten Thomas Hoyer vom 15.02.1719, Protokolle der Ratsgerichtssitzung vom 16., 20., 21., 23. und 25.02. sowie vom 02.03.1719; Zeugenvernehmung der Hebamme Sanders, des N N Bremer und dessen Ehefrau in Neubukow vom 07.03.1719; Aussage des Pastors Christoph Joachim Etzing zu Neubukow vom 02.03.1719; Urfehdeeid von Christina und Anna Christina Rehder vom 23.03.1719
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:27 MEZ