Graf Johann von Holstein und Schaumburg und sein Sohn Jobst
erklären, dass sie für ihren Verwandten, den Edelherren Simon zur Lippe,
bürgen, sollte die Mitgift von 10.000 Goldgulden, die die Tochter des Grafen
von Nassau-Dietz mit in die Ehe gebracht hat, zurückgefordert
werden.