mandati der pfandung. Unbefugte Steuererhebung und Inhaftierung des Georg Köhler, Wirt zu Großheirath ("Heyrath"). Der Kl. behauptet, die Bekl. zu 3) hätten von dem Wirt des Ortes Großheirath Abgaben gefordert, die über die gewöhnlichen acht Gulden pro Jahr hinausgingen. Zudem hätten sie eine neue "trancksteuer uf die schenckhstatt" erhoben. Als diese Abgaben nicht entrichtet wurden, sei der Wirt in Coburg inhaftiert (verstrickt) und die Zahlung eines Lösegeldes für seine Freilassung gefordert worden. Durch das Mandat werden die Bekl. verpflichtet, den Wirt zu Großheirath freizulassen.

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Sächsisches Staatsarchiv
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