Dietrich, Graf zu Manderscheid und Blankenheim, Herr zu Schleiden, Kerpen, Kronenburg und Neuerburg, und seine Ehefrau Margarete, geb. von Sombreff, bekennen für sich und ihre Erben, daß ihr Oheim und neve Philipp und Philipp, Grafen zu Virneburg und Neuenahr, Herren zu Saffenburg, Vater und Sohn, ihre Bürgen geworden sind wegen 300 Real zu s'Hertogenbosch und wegen 200 löwenischen Petersgulden zu Limburg, als die Aussteller als Erbkauf und Erbrente einige ihrer Güter verkauft haben, nämlich Grandlez (Grandeleiß) und Huysschier in Brabant gelegen, zu Händen des strengen und vesten Johann Salmier, Ritter. Sie versprechen, die Grafen von Virneburg und ihre Erben schadlos zu halten und setzen ihnen ihren Hof zu Poltersdorf (Pultersdorff) an der Mosel gelegen und ihre Höfe zu Wolseiffen (Wolffssyffen) und Sistig (Sistich) in ihrer Herrschaft Schleiden gelegen und allen anderen Besitz als Unterpfand. Die Aussteller haben Reinhard von Bulich (Buylich), Amtmann zu Rheinbach (Reimbach), und Thomas von der Broyll, Amtmann zu Kronenburg, gebeten, mit ihnen zu siegeln. Sr.: Die Ausst., sowie die beiden gen. Amtleute. Ausf. Perg. - 4 Sg. anh., 1 besch. - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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