1582 Juli 18, Reichsstadt Augsburg Kaiser Rudolf II. erteilt den Brüdern Erhard [II.] (#85) und Wolf Kaspar (#86) Adelmann von Adelmannsfelden, nachdem sie und ihre Untertanen zum Teil um geringfügiger Ursachen willen unnötigerweise vor fremde nicht ordentliche Gerichte gezogen wurden, das Privileg, dass sie, ihre Erben und Nachkommen, ihre Untertanen, Diener, Hintersassen, Leibeigenen und Zugehörigen sowie deren Frauen, Kinder und Gesinde in keiner Rechtssache vor das Hofgericht des Reichs zu Rottweil, ein westfälisches Gericht oder ein anderes fremdes und nicht ordentliches Gericht gefordert werden dürfen, ausgenommen in Fällen, die der +Kaiser Maximilian II. in der erneuerten Ordnung des Hofgerichts zu Rottweil in Titel 5, Teil 2 ausdrücklich erwähnt hat. Klagen gegen Erhard und Wolf Kaspar Adelmann, ihre Erben und Nachkommen sind vor dem Kaiser, dem Reichkammergericht oder jenen ordentlichen Gerichten vorzubringen, in deren Sprengel sie mit ihren Gütern seit jeher ansässig sind. Klagen gegen ihre Diener sind vor den Gerichten derer von Adelmann bzw. dort, wo diese sie hinverweisen, anhängig zu machen, Klagen gegen Untertanen, Hintersassen und Leibeigene nirgendwo anders als vor dem Gericht der gen. Adelmänner. Nur falls den Klägern dort ihr Recht augenscheinlich versagt oder verzögert wird, können sie es suchen, wo es ihnen füglich ist und gebührt. Prozesse und Urteile, die bereits von einem der oben als nicht zuständig aufgeführten Gerichte ausgingen, gelten als nichtig. Für Zuwiderhandlungen wird eine Buße von 20 Mark lötigen Goldes festgesetzt, die halb der Kammer des Reichs, halb den Adelmännern zufällt. Siegler: der A. Ausf. Perg. - 1 Majestätssg. an schwarz-gelber Seidenschnur, besch. - U.: der A., Ggz.: 1) Wolffgangus [von Dalberg] electus Moguntinensis per Germaniam archicancellarius; 2) vidit S. Vieheuser D., [Reichsvizekanzler]; 3) Ad mandatum sacrae Caesareae maiestatis proprium A. Erstenberger; 4) Andre[as] Gaill D. - Kv.: Rubrum: Freyheit für frembde Gericht für die Adelmenner von Adelmansfelden Gebrüder; collationiert; Tax vierundzwaintzig Goldgulden unnd pro Canntzlei-Jura fünff; Registrata K. [?] Viehh[euser] - Rv. - Präsentatum des Reichskammergerichts: P[raesentatum] Spirae 5. Septembris Anno [15]88, D[octor] [Georg] Kyrwangh, [Reichskammergerichtsprokurator] Altsignatur(en): No. 1; - Nro. 38 A.; - 26; - VIII A 38a

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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