Hans Spirer verkauft vor dem Gericht zu Freiburg dem Paullin Reichlin ein näher beschriebenes Rebstück im oberen Feld an der langen Gasse zu Freiburg um 42 Gulden; darauf lasten eine Gült von 6 Schilling 4 Pfennigen und 1 Viertel Wachs an das Spital und eine vom Verkäufer mit 4 Pfund abzulösende Gült von 6 Schilling.