Hans Syfer aus Fellbach, zu Stuttgart gef., weil er die Verhaftung eines Missetäters zu Ittingshausen [abg. bei Stuttgart-Degerloch] durch kgl. Knechte verhindert hatte, so daß dieser entlaufen konnte, jedoch statt des strengen Rechts auf die Fürbitte seiner Freundschaft dazu begnadigt, 14 Tage in den Trüm zu gehen und künftig ohne obrigkeitliche Erlaubnis weder Wehr noch Waffen zu tragen oder in seinem Hause zu haben, außer einem abgebrochenen Brotmesser, sich in allen Dingen wohl zu verhalten und nach Mahnung wieder im Gefängnis zu stellen, verspricht eidlich, dies zu befolgen, und schwört U.