Paulus von Richen, Schultheiß zu Freiburg, beurkundet ein Urteil des Freiburger Gerichts in einer Streitsache des Ritters Hanman Snewelin von Landeck gegen Luppe Sneweli Bernlapp den Älteren und Dietrich Snewlin Bernlappe von Bollschweil wegen einer Gült von 100 Scheffeln Korn, die die Schnewelin Bernlappe an Werner Schneweli von Weisweil zu zahlen hatten und auf welche Gült genannter Werner an Clewin Schröter 13 Gulden Gelds verkauft hatte, laut eines Hauptbriefs, der jetzt im Besitz des Frauenklosters St. Klara in Freiburg sich befindet.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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