Es wird bekundet: Zwischen dem verstorbenen Grafen Froben Christoph zu Zimmern, Herrn zu Wildenstein und Meßkirch, einerseits und Wilhelm von Arnsperg, Propst, und Konvent zu Beuron andererseits bestand sei etlichen Jahren Streit wegen des Zehnten auf dem Lengenfeld. Der Graf hat den Zehnten dort einsammeln lassen, worüber Propst und Konvent sich beschwert haben, da der Zehnt ihnen sei. Der eingesammelte Zehnt dieses Jahres ist in guter Nachbarschaft ausgedroschen, verkauft und das Geld beim Ammann zu Meßkirch hinterlegt worden. Seitdem hatte die Angelegenheit geruht. Graf Wilhelm zu Zimmern, Herr zu Wildenstein und Meßkirch, Rat und oberster Hofmarschall des Erzherzogs Ferdinand zu Österreich, und Propst Jakob zu Beuron haben jetzt einen Vergleich geschlossen: Der Zehnt auf dem Lengenfeld soll dem Grafen und dessen Erben bleiben. Der Graf soll das Lengenfeld als eigenes Gut nutzen. Das bei dem Ammann hinterlegte Geld soll dem Propst und Konvent zum Nutzen des Gotteshauses zukommen. Beuron verzichtet dafür auf seine Ansprüche. Zur Vermeidung weiterer Streitigkeiten werden die Grenzen des Lengenfelds angegeben. Es werden 2 gleichlautende Verträge ausgefertigt
Vollständigen Titel anzeigen
Es wird bekundet: Zwischen dem verstorbenen Grafen Froben Christoph zu Zimmern, Herrn zu Wildenstein und Meßkirch, einerseits und Wilhelm von Arnsperg, Propst, und Konvent zu Beuron andererseits bestand sei etlichen Jahren Streit wegen des Zehnten auf dem Lengenfeld. Der Graf hat den Zehnten dort einsammeln lassen, worüber Propst und Konvent sich beschwert haben, da der Zehnt ihnen sei. Der eingesammelte Zehnt dieses Jahres ist in guter Nachbarschaft ausgedroschen, verkauft und das Geld beim Ammann zu Meßkirch hinterlegt worden. Seitdem hatte die Angelegenheit geruht. Graf Wilhelm zu Zimmern, Herr zu Wildenstein und Meßkirch, Rat und oberster Hofmarschall des Erzherzogs Ferdinand zu Österreich, und Propst Jakob zu Beuron haben jetzt einen Vergleich geschlossen: Der Zehnt auf dem Lengenfeld soll dem Grafen und dessen Erben bleiben. Der Graf soll das Lengenfeld als eigenes Gut nutzen. Das bei dem Ammann hinterlegte Geld soll dem Propst und Konvent zum Nutzen des Gotteshauses zukommen. Beuron verzichtet dafür auf seine Ansprüche. Zur Vermeidung weiterer Streitigkeiten werden die Grenzen des Lengenfelds angegeben. Es werden 2 gleichlautende Verträge ausgefertigt
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 156 T 1 Nr. 33 (d)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 156 T 1 Kloster Beuron (Augustiner): Urkunden
Kloster Beuron (Augustiner): Urkunden >> 1. Urkunden
1574 Juli 24
Urkunden
Ausstellungsort: Meßkirch
Siegler: Siegelankündigung: Graf Wilhelm von Zimmern; Siegelankündigung: Propst Jakob zu Beuron; Siegelankündigung: Konvent zu Beuron
Überlieferungsart: Abschrift
Siegelbeschreibung: (abg.) Siegel mit Papierdecke
Vermerke: 2 Blatt||Dorsualvermerk: Lad XXVII; ad No. 3; ad fasc. 1
Beglaubigungs- und Notarzeichen: beglaubigt 1790 September 11 zu Beuron von der gotteshausischen Amtskanzlei durch (abg.) Siegel mit Papierdecke
Siegler: Siegelankündigung: Graf Wilhelm von Zimmern; Siegelankündigung: Propst Jakob zu Beuron; Siegelankündigung: Konvent zu Beuron
Überlieferungsart: Abschrift
Siegelbeschreibung: (abg.) Siegel mit Papierdecke
Vermerke: 2 Blatt||Dorsualvermerk: Lad XXVII; ad No. 3; ad fasc. 1
Beglaubigungs- und Notarzeichen: beglaubigt 1790 September 11 zu Beuron von der gotteshausischen Amtskanzlei durch (abg.) Siegel mit Papierdecke
Beuron, Jakob; Propst
Beuron, Wilhelm Armsperg; Propst
Meßkirch SIG
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:43 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik)
- Hohenzollerische Bestände (Tektonik)
- Grafschaft Sigmaringen und souveränes Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen (Tektonik)
- Säkularisierte Klöster und Stifte (Tektonik)
- Kloster Beuron (Augustiner) (Tektonik)
- Kloster Beuron (Augustiner): Urkunden (Bestand)
- 1. Urkunden (Gliederung)