Abt Heinrich Duden macht bekannt, daß der Pächter des abteilichen Sattelhofes Mönchhof (Monniking) zu Halver Adolf Sundermann wegen Versäumnis in seinen Zahlungen die Pachtung verwirkt hat, doch hat der Abt auf Bitten und nach Verhandlungen mit Gerhard von Edelkirchen ther Heide ihm und seiner Frau Enneken von Grafwege den Hof wieder verpachtet und ausgetan. Er soll deswegen jährlich am 11. November zu Werden 21 Reichstaler zahlen und zwei Pfund Wachs liefern. Weiter hat er zwei Tage mit seinen Pferden zu dienen und Haus, Scheune, Backhaus und Stallungen in gutem Stand halten. Wenn der Pächter stirbt, haben die Erben kein Recht an dem Gut. - Es siegeln der Abt und Gerhard von Edelkirchen.