Hans Klinghart empfängt von Graf Johann zu Wertheim statt der Gülte auf der Holzmühle über Holzkirchen zwei Malter Korngült von der Gülte der Mühle und an Holzkirchen. Er transsumiert den Lehensbrief (StAWt-G Rep. 5 Lade IX H Nr. 9 Transsumpt vom gleichen Datum) und verzichtet auf die Gülte von der Holzmühle mit Ausnahme dessen, was ihm der Müller schuldig geblieben ist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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