Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz und Herzog Ludwig I. von Pfalz-Zweibrücken, Graf zu Veldenz, bekunden, dass sie sich zur Beilegung ihrer Irrungen in den derzeitigen Kriegshändeln, namentlich über die angewonnenen Schlösser und Städte, und auch wegen Scharfenberg (Scharffen-) und weiterer Gebrechen, zu einem Austrag durch ein Schiedsgericht mit fünf Schiedsleuten verpflichtet haben. Beide Parteien versichern, die von Bischof Matthias von Speyer als Obmann, dem Hofmeister Dieter von Sickingen, Ritter Lutz Schott, Heinrich Jäger und Heinrich Martin [d. Ä.?] mit Zustimmung beider Fürsten aufgerichteten Artikel anzuerkennen und bei strittigen Punkten dem Urteil des Schiedsgerichts unter Verzicht auf weitere Rechtsmittel Folge zu leisten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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