Hans Plintenau und seine Ehefrau Alhait übereignen der Kirche St. Florian zu Tettenhausen im Gericht Tittmoning mit Einverständnis ihres Lehensherrn Heinrich von Piebing (Puebing) ihre Zehntanteile an einem Zehnthaus zu Herratzpuech im Gericht Tittmoning, behält sich jedoch die Nutznießung für seine Ehefrau vor. Gleichzeitg übereignet Heinrich von Piebing der Kirche die Lehensherrschaft an dem Haus;. S: Heinrich von Piebing