Abt Johannes und der Konvent des Gotteshauses Salem (Salmanswiler), Zisterzienserordens, bekunden: Von ihren 5 1/2 J. Ackers und einem Plätzlein Wieswachs in der Butzenwiese, alles zu Repperweiler (Repperwiler) (1) sind 1 1/2 J. im Weiher des Gotteshauses Habsthal (Habstal) ertränkt worden. Die Aussteller treffen mit Priorin und Konvent des Gotteshauses Habsthal Predigerordens eine gütliche Vereinbarung, nach der sie an Habstahl die 5 1/2 J. Ackers mit den Wiesplätzlein und allem Zubehör zu eigen übergeben. Die vor Habsthal haben solche Äcker in ihrer Hof zu Repperweiler gelegt, den Wilhelm Herg (2) von ihnen innehat und bebaut. Sie müssen den Ausstellern dafür von ihrem vorgenannten Hof zu Repperweiler jährlich an Martini 15 Schilling pf guter Landeswährung Zins bezahlen und in den Hof der Aussteller zu Pfullendorf (Pfullendorff) bringen. Wenn die Zahlung nicht eingeht, dürfen die Aussteller sie mahnend anfordern und den Hof als ihr Unterpfand angreifen (1) Repperweiler, Gemeinde Ursendorf, Kreis Saulgau (2) wohl identisch mit dem in Urkunde 1497 Januar 21 genannten Wilhelm Hagen von Bernweiler

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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