Kurfürst Friedrich von der Pfalz belehnt nach dem bericht zwischen ihm und Herzog Ludwig I. (dem Schwarzen) von Pfalz-Zweibrücken-Veldenz durch Bischof Matthias von Speyer und andere vom 2. September 1471 den Herzog erneut mit einem Erblehen von 327 1/2 Gulden aus einem Hauptgeld von 6550 Rheinischen Gulden auf die Rheinzölle bei Bacharach und Kaub (Cube); im Fall der Rücklösung durch Pfalzgraf Otto II. (hertzog Oten) von Pfalz-Mosbach soll der Herzog dieses Geld wieder in Gütern anlegen und diese vom Kurfürsten zu erblichem Lehen nehmen.