Bischof Wilhelm von Straßburg entscheidet den Streit zwischen dem Kloster Allerheiligen und den Gemeinden zu Renchen, Ulm, Waldulm, den zwei Freistett und ihren zugewandten Waldgenossen, wegen des Eigentums an einem Stück Wald bei der St. Ursula Kapelle bei Griesbaum dahin, dass dieser Wald gemeines Eigentum der beiden Parteien sein soll, und dass keiner derselben gestattet sei, in dem Walde zu brennen und zu roden.