Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er als Landesfürst seine Getreuen Heinrich von Helmstatt, nunmehr Amtmann zu Weinsberg, und Hans Jude vom Stein (+) zu Vormunden der Kinder des Heinrich Beyer von Boppard (+) gesetzt hatte. Nachdem er Heinrich von Helmstatt zu seinem Amtmann zu Weinsberg ernannt hatte und dieser die Vormundschaft nicht mehr wahrnehmen konnte, hat der Pfalzgraf den Hartmann Beyer von Boppard, Domherr zu Speyer, und Burkhard von Angelach zu neuen Vormunden der Kinder verordnet. Den Vormunden hat er seine Räte Hans von Flersheim, Amtmann zu Kaiserslautern (Lutern) und Philipp von Wolfskehlen (Wolffskelen), die Verwandten (gefründten) der Kinder, zur Seite gestellt. Heinrich von Helmstatt hat das erstellte Inventar vorgelegt und Rechnung über Einnahmen und Ausgaben der Vormundschaft abgelegt, die genannten Vormunde und Räte haben dies in einem Umritt überprüft und bestätigt. Die neuen Vormunde - Hartmann und Burkhard - haben die Vormundschaft übernommen und dem Pfalzgrafen die treue Versehung derselben gelobt. Kurfürst Philipp quittiert Heinrich von Helmstatt auf dessen Ersuchen die redliche und ordentliche Handhabung der Vormundschaft und spricht ihn aller ergangener Handlungen und diesbezüglicher Verpflichtungen ledig.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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