Landesadministrationskollegium Zerbst (Bestand)
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Z 93 (Benutzungsort: Dessau)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 03. Land Anhalt und territoriale Vorgänger (941 - 1945) >> 03.02. Anhaltische Teilfürstentümer 1603 - 1848 >> 03.02.04. Anhalt-Zerbst (1603/06 - 1793/97)
1793 - 1803
Findhilfsmittel: Findbuch (online recherchierbar), vorläufiger Stand
Registraturbildner: Am 3. September 1787 trafen die anhaltischen Fürsten Friedrich Albrecht von Bernburg, Carl Georg Lebrecht von Köthen und Leopold III. Friedrich Franz von Dessau eine Vereinbarung über die gemeinsame Besitzergreifung und Administration des Fürstentums Anhalt-Zerbst nach dem bereits absehbaren Aussterben der Anhalt-Zerbster Linie. Zu diesem Zweck sollte ein gemeinschaftliches Administrationskollegium, das den Geheimen Rat Zerbst als oberste Landesbehörde ablöste und sich aus Räten aller drei Linie zusammensetzte, eingerichtet werden. Ein Rat aus dem Haus des Seniors, des ältestregierenden Fürsten, sollte dabei das Direktorium des Kollegiums übernehmen.
Nach dem Tod des Fürsten Friedrich August von Anhalt-Zerbst am 3. März 1793 wurde die geplante Einrichtung des Landesadministrationskollegiums Zerbst realisiert. Diese neu geschaffene Behörde beriet und entschied die wichtigsten Haus- und Staatsangelegenheiten des Zerbster Anteils bis zu seiner endgültigen Aufteilung auf die anderen drei anhaltischen Teilfürstentümer im Jahr 1797 gemeinsam. Sie koordinierte die Landesverwaltung und erließ entsprechende Verordnungen und Verfügungen.
Nach der Teilung 1797 gingen die Funktionen des Landesadministrationskollegiums auf die obersten Behörden der anhaltischen Fürstentümer Bernburg, Dessau und Köthen für den jeweils hinzugewonnen Landesteil über.
Bestandsinformationen: Das Archiv des ehemaligen Fürstentums Anhalt-Zerbst, darunter auch die Akten des Landesadministrationskollegiums Zerbst, wurden 1872 durch das neu gegründete Anhaltische Haus- und Staatsarchiv Zerbst übernommen.
Eine Bearbeitung des Bestandes erfolgte erst in den 60er Jahren des 20. Jahrhunderts, wobei die ursprüngliche Registraturordnung nach einer alphanumerischen Systematik rekonstruiert worden ist.
Zusatzinformationen: Der Bestand wurde im Rahmen der DDR-Sicherungsverfilmung verfilmt (sogenannte Fercher Filme)
Registraturbildner: Am 3. September 1787 trafen die anhaltischen Fürsten Friedrich Albrecht von Bernburg, Carl Georg Lebrecht von Köthen und Leopold III. Friedrich Franz von Dessau eine Vereinbarung über die gemeinsame Besitzergreifung und Administration des Fürstentums Anhalt-Zerbst nach dem bereits absehbaren Aussterben der Anhalt-Zerbster Linie. Zu diesem Zweck sollte ein gemeinschaftliches Administrationskollegium, das den Geheimen Rat Zerbst als oberste Landesbehörde ablöste und sich aus Räten aller drei Linie zusammensetzte, eingerichtet werden. Ein Rat aus dem Haus des Seniors, des ältestregierenden Fürsten, sollte dabei das Direktorium des Kollegiums übernehmen.
Nach dem Tod des Fürsten Friedrich August von Anhalt-Zerbst am 3. März 1793 wurde die geplante Einrichtung des Landesadministrationskollegiums Zerbst realisiert. Diese neu geschaffene Behörde beriet und entschied die wichtigsten Haus- und Staatsangelegenheiten des Zerbster Anteils bis zu seiner endgültigen Aufteilung auf die anderen drei anhaltischen Teilfürstentümer im Jahr 1797 gemeinsam. Sie koordinierte die Landesverwaltung und erließ entsprechende Verordnungen und Verfügungen.
Nach der Teilung 1797 gingen die Funktionen des Landesadministrationskollegiums auf die obersten Behörden der anhaltischen Fürstentümer Bernburg, Dessau und Köthen für den jeweils hinzugewonnen Landesteil über.
Bestandsinformationen: Das Archiv des ehemaligen Fürstentums Anhalt-Zerbst, darunter auch die Akten des Landesadministrationskollegiums Zerbst, wurden 1872 durch das neu gegründete Anhaltische Haus- und Staatsarchiv Zerbst übernommen.
Eine Bearbeitung des Bestandes erfolgte erst in den 60er Jahren des 20. Jahrhunderts, wobei die ursprüngliche Registraturordnung nach einer alphanumerischen Systematik rekonstruiert worden ist.
Zusatzinformationen: Der Bestand wurde im Rahmen der DDR-Sicherungsverfilmung verfilmt (sogenannte Fercher Filme)
Laufmeter: 7.7
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ