Wilhelm Reiner von Pelden gnt. Cloudt zu Lauersfort, Drost und Gubernator der Stadt und Grafschaft Moers, Herrlichkeiten Krefeld und Friemersheim, Capitain, erklärt, er müsse an den "Cölnischen Hoff' nicht nur wegen eines Lehens an Demmers Hof zu Füssenich, sondern auch wegen eines "Abladungsschreibens" seines Lehnsherren vom 10.5. reisen, könne das aber seines Amts wegen nicht persönlich tun. Er ernennt Dr. jur. Hendrich von Goor, den fürstlich orani-sehen Appelationskommissar zu Köln zu seinem Bevollmächtigten. (Oblatensiegel, Unter­schrift). 1642 Juni 6. Moers

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Kreisarchiv Viersen
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