Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Vollstreckung: Todesurteile der allgemeinen Justiz.- Durchführung durch Kommandos der Polizei oder der Wehrmacht
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
SS- und Polizeigerichtsbarkeit >> NS 7 SS- und Polizeigerichte >> SS-Richter beim RFSS - Hauptamt SS-Gericht >> Strafvollstreckung und -vollzug >> Todesstrafe >> Vollstreckung
1943
Enthält v.a.:
Besprechung im Reichsjustizministerium mit Vertretern des Reichssicherheitshauptamtes, des Hauptamtes Ordungspolizei, des Oberkommandos der Wehrmacht, der drei Wehrmachtsteile und der Dienststellen des SS-Richters beim RFSS am 15. Jan. 1943