Heinrich, Herr zu Reichenstein, erklärt den Verzicht, den seine Brüder, die Domkanoniker Johann und Ludwig, sowie Wilhelm, Kanoniker an St. Gereon, auf das von ihrem Vater Wilhelm v. Reichenstein (Rychensteyn) hinterlassene Erbe ihm durch Urkunde von 1488 Dezember 4 ausgesprochen haben, für kraftlos.

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Stadtarchiv Mülheim an der Ruhr
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