6/28 [Nr. 92a]: (D) 1699 Sept. 23, Tübingen (T) Universität an den Herzog
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UAT 6/ Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (I)
Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (I) >> 9. Visitationen (1520-1792) >> Visitationes, Bd. IV: Nr. 1-104
Enthält: (I) Antwort auf Nr. 92 (I) und Anbringen 13 weiterer Punkte (II).
I. 1) Warum haben einzelne Professoren laut des letzten examinis neglectuum ihre lectiones publicas in collegia privata verwandelt?
Prof. Johann Christoph Harpprecht, der übrigens wegen einer auf 250 Bogen angeschwollenen Arbeit von allen laboribus professorum dispensiert ist, legte im collegium Institutionum an die Stelle seiner lectio, weil er für diese keine, für das collegium Institutionum aber 18 Hörer fand, von denen er für mindestens 600 Stunden 40 Mal Taler bezog; er verzichte künftig gern darauf, wer in eine lectio publica wollte, konnte jederzeit weg.
Prof. Schweder las das ius publicum publice in.den festgesetzten Stunden ohne Entgelt, aber in seinem Haus, um die vielbändigen tractatus nicht ins Auditorium schleppen zu müssen.
Prof. Michael Graß las, als ihn wegen des Kriegs nur noch 1-2 ältere Studenten hörten, in seinem Haus weiter; als auch diese wegzogen, begann er praelectiones über die Peinliche Halsgerichts-Ordnung, vertauschte sie auf Bitte der Studenten mit dem württembergischen Landrecht, las es extra ordinem, auch diebus feriatis, loco publicarum lectionum umsonst. Darauf zeigte er an gewissen Gesetzen ex Codice den modum resolvendi leges et materias iuris eleborandi, auch dieses publice et gratis. So wurden die aus Mangel an Hörern ausgefallenen lectiones publicae ersetzt. Jetzt sind wieder genug Hörer da. -
Prof. (Ernst Gottlieb) Maier gingen in iure canonico in priori angaria die Hörer aus, jetzt hat er wieder 6. Alle anderen lasen ständig öffentlich umsonst.
2) Mancher Professor läßt, dem ordo studiorum zuwider, disputieren, bevor er den Stoff in der leatio publica gründlich dargeboten hat. - Über den Stoff der Lektionen wird, wenn möglich, cyclice und solenniter disputiert. Dabei werden über das schon Gebotene hinaus die controversiae und loca obstantia bekannt, auch die ingenia excitiert und in den disputionen erkecket und aufgemuntert.
3) Wie werden versäumte Lektionen kompensiert? - Wenn prof. med. (Johann) Zeller auf herzoglichen Befehl abwesend war, dozierten für ihn prof. med. (Elias Rudolf) Camerarius und die 2 extraordinarii (Johann Adam) Osiander und (Elias) Camerarius: Nach seiner Rückkehr hielt er zum Ersatz seine collegia praatica und leationes anatomicas gratis.
4) Der ordo studiorum sollte halbjährlich neu erscheinen. - Die am 24.3.1694 und am 22.6.1696 eingesandten Manuskripte wurden nicht approbiert, auch waren nicht alle Philosophieprofessuren besetzt; ein neuer ordo liegt bei. Es genügt, wenn jährlich zur Frankfurter Ostermesse eine Neuausgabe erscheint.
5) Zusammen mit Ober- und Untervogt ist laut Visitations-Instruktion 1652 Nr. 17 in diesen wohlfeilen Zeiten die Kosttaxe zu senken, um die Frequenz der Universität zu heben. - Jährlich am 1.5., wenn Untervogt und 2 vom Gericht die Privilegien beschwören, klagt die Universität sed surdis narrantur fabulae, daß die auf den Markt kommenden Lebensmittel fast gar nicht mehr taxiert werden und daß das Fleisch fast ungenießbar und um 1 1/2-2 x pro lb teurer ist als in Reutlingen und Rottenburg, sodaß man, wie früher, an eine eigene Metzgerei denkt. Bitte um ein Reskript an den Waldvogt im Schönbuch, weil das verkaufte Holz zu kurz ist.
6) Wie teuer ist ein collegium, eine disputatio publica, Druck und Einband einer disputatio? - Es kosten: ein collegium theologicum 3-4 fl, ein coll. Pandectarum 10 rt (statt früher 14), ein coll. Institutionum 4 rt (früher
6), ein coll. medicum 3-4 rt, ein coll. philosophicum 1 rt (die meisten aber "ohndanckbar davongehen und das Maul wischen"), disputationes cyclicae nichts, eine gedruckte und solenne disputatio 2-4 rt, disputationes inaugurales nach discretion. Buchdrucker und -binder sind arme Leute, die nach der Taxe arbeiten. Es werden zuviele Exemplare gebunden und vergoldet, und bei den Disputationsschmäusen genügte Brot und Wein wie früher.
7) Die Theologiestudenten, besonders im Stift, sind nicht in kuriosen und problematischen quaestionibus, sondern in fundamento biblico auszubilden - Antwort siehe Nr. 92b.
8) Daß die disputationes, besonders die inaugurales, in den oberen Fakultäten statt vom Kandidaten, dessen merite sie zeigen sollen, vom praeses verfasst werden, ist abzustellen. Die Disputationen würden ihr estime bei den exteriis verlieren, wenn man sie ganz den Kandidaten überließe; denn es geht meist um selten behandelte Stoffe, um praxis und usum modernum, die Erfahrung voraussetzen. Der Respondens muss aus den angegebenen Autoren das Taugliche extrahieren und ordnen; der Präses macht den Rest.
II. 1) Die Universitätsbibliothek ist, ob egestatem fisci während der Kriegs- und Fehljahre, in allen Fakultäten sehr eng beisammen; es fehlen die besten Autoren der letzten 50 Jahre. Daher Bitte um Dubletten aus der vor einigen Jahren aus Neuenstadt nach Stuttgart gebrachten Bibliothek, auf die besonders der Medizinischen Fakultät Hoffnung gemacht wurde.
2) Am 22.4.1699 berichtete die Universität über die Bibliothek Herzog Ludwigs, die zu Pfullingen in einem niederen, feuchten Gemach steht. Bitte, sie zu inventieren und - notfalls gegen Caution - in der Universitätsbibliothek apart aufzustellen. Die in Teinach gewesene Hofmeisterei des Herzogs sagt, diese sei indifferent.
3) Da die am 11.9.1699 durch Rechenbanksrat Johann Jakob Moser zusammen mit dem Notar und Syndikus der Universität vorgenommene allseitige Untersuchung ergab, daß der fundus Universitatis für Gehälter und sonstige Aufgaben der Universität schon vor dem Deutschen Krieg unzureichend war und noch ist, bittet die Universität, ihr unter die Arme zu greifen.
4) Bitte, dem Syndikus und den Kellern und Pflegern der Universität zu Sindelfingen und Brackenheim den Stab in gleicher Weise zu concedieren wie den Rechnungsbeamten der herrschaftlichen geistlichen Gefälle, da die durch Reskript vom 4.6.1696 zur Beihilfe verpflichteten Stabsbeamten genug zu tun haben.
5) Bitte, das Gratiale von 25 Bz pro Bogen für disputationes solennes von Stiftlern zu erhöhen und auf die candidatos magisterii auszudehnen, um eine oder die andere selectiorem materiam philosophicam drucken zu können.
6) Bitte um Erlass der Accise vom Hausbrauch gemäß Deduktion der Universität vom 17.7.1699; denn sie verAnlasst die Bauern, ihre Waren in Reutlingen und Rottenburg zu verkaufen.
7) Ein Kosttisch kostet wöchentlich bei 3 Gerichten 2 fl, bei 4 Gerichten 2 1/2 fl, ein Trockentisch in der Burse wöchentlich 13 Bz, wenn täglich einmal Fleisch gereicht wird, 16 Bz wenn zweimal. Bitte, Gratiswein aus dem Kirchengut dazu zu stiften, da meist arme Studenten hier ihr refugium nehmen.
8) Bitte, wegen der rückständigen Gefälle im Rottenburgischen zu interzedieren oder sie mit solchen in Poltringen und Oberndorf zu vertauschen.
9) Durch Reskript vom 31.1.1690 wurden der Universität durch Administrator Herzog Friedrich Karl als Entschädigung für die unter Brigadier Peysonell erlittene Brandschatzung und Plünderung 1000 fl auf Stadt und Amt Böblingen cediert. Bitte, diese Sache nach 10jährigem mündlichen und schriftlichen Bitten zu regeln.
10) Bitte um Erlass von 42 1/2 fl Schuld der Universität an die Klosterverwaltung Blaubeuren für einige Eichen, die diese zum Zehntstadel-Neubau in Ringingen lieferte.
11) Bitte um laufende Überschickung von wenigstens einem Exemplar aller Generalreskripte.
12) Bitte, den Obervogt von Tübingen, Georg Friedrich Schertel von Burtenbach, zur Ablegung des Eids auf die Privilegien der Universität zu zwingen, wie ihn seine Vorgänger (Moritz) v. Croneck und (Johann Eberhard) Varnbüler (von und zu Hemmingen) auch leisteten; nur (Wolfgang Heinrich) v. Gölnitz starb vorher.
13) Bitte um Beilegung von Rangstreitigkeiten: Obervogt Georg Friedrich Schertel, der zugleich Oberhofmeister des Collegii illustris, Direktor bei der freien unmittelbaren Reichsritterschaft am Neckar und Schwarzwald sowie Hofgerichtspräsident ist, will sich vor den Rektor setzen, der laut Reskript vom 26.1.1651 direkt nach den Fürsten und vor den Grafen kommt. Ebenso wollen. die Hofgerichtsassessoren den jüngeren Rechtsprofessoren vorangehen, obwohl sie laut Rezeß vom 5.6.1652 nach den Professoren des Rechts und vor denen der Medizin kommen. Auch will der Keller (Johann Georg) Brodhag dem Universitäts-Syndicus (Matthäus) Golter vorgehen, obwohl die Keller (Johann Philipp) Ecker, (Georg Philipp) Schott und (Johann Bernhard) Brodhag hinter den Syndicis (Johann Wilhelm) Moser und Ganzland gingen. (343-357')
I. 1) Warum haben einzelne Professoren laut des letzten examinis neglectuum ihre lectiones publicas in collegia privata verwandelt?
Prof. Johann Christoph Harpprecht, der übrigens wegen einer auf 250 Bogen angeschwollenen Arbeit von allen laboribus professorum dispensiert ist, legte im collegium Institutionum an die Stelle seiner lectio, weil er für diese keine, für das collegium Institutionum aber 18 Hörer fand, von denen er für mindestens 600 Stunden 40 Mal Taler bezog; er verzichte künftig gern darauf, wer in eine lectio publica wollte, konnte jederzeit weg.
Prof. Schweder las das ius publicum publice in.den festgesetzten Stunden ohne Entgelt, aber in seinem Haus, um die vielbändigen tractatus nicht ins Auditorium schleppen zu müssen.
Prof. Michael Graß las, als ihn wegen des Kriegs nur noch 1-2 ältere Studenten hörten, in seinem Haus weiter; als auch diese wegzogen, begann er praelectiones über die Peinliche Halsgerichts-Ordnung, vertauschte sie auf Bitte der Studenten mit dem württembergischen Landrecht, las es extra ordinem, auch diebus feriatis, loco publicarum lectionum umsonst. Darauf zeigte er an gewissen Gesetzen ex Codice den modum resolvendi leges et materias iuris eleborandi, auch dieses publice et gratis. So wurden die aus Mangel an Hörern ausgefallenen lectiones publicae ersetzt. Jetzt sind wieder genug Hörer da. -
Prof. (Ernst Gottlieb) Maier gingen in iure canonico in priori angaria die Hörer aus, jetzt hat er wieder 6. Alle anderen lasen ständig öffentlich umsonst.
2) Mancher Professor läßt, dem ordo studiorum zuwider, disputieren, bevor er den Stoff in der leatio publica gründlich dargeboten hat. - Über den Stoff der Lektionen wird, wenn möglich, cyclice und solenniter disputiert. Dabei werden über das schon Gebotene hinaus die controversiae und loca obstantia bekannt, auch die ingenia excitiert und in den disputionen erkecket und aufgemuntert.
3) Wie werden versäumte Lektionen kompensiert? - Wenn prof. med. (Johann) Zeller auf herzoglichen Befehl abwesend war, dozierten für ihn prof. med. (Elias Rudolf) Camerarius und die 2 extraordinarii (Johann Adam) Osiander und (Elias) Camerarius: Nach seiner Rückkehr hielt er zum Ersatz seine collegia praatica und leationes anatomicas gratis.
4) Der ordo studiorum sollte halbjährlich neu erscheinen. - Die am 24.3.1694 und am 22.6.1696 eingesandten Manuskripte wurden nicht approbiert, auch waren nicht alle Philosophieprofessuren besetzt; ein neuer ordo liegt bei. Es genügt, wenn jährlich zur Frankfurter Ostermesse eine Neuausgabe erscheint.
5) Zusammen mit Ober- und Untervogt ist laut Visitations-Instruktion 1652 Nr. 17 in diesen wohlfeilen Zeiten die Kosttaxe zu senken, um die Frequenz der Universität zu heben. - Jährlich am 1.5., wenn Untervogt und 2 vom Gericht die Privilegien beschwören, klagt die Universität sed surdis narrantur fabulae, daß die auf den Markt kommenden Lebensmittel fast gar nicht mehr taxiert werden und daß das Fleisch fast ungenießbar und um 1 1/2-2 x pro lb teurer ist als in Reutlingen und Rottenburg, sodaß man, wie früher, an eine eigene Metzgerei denkt. Bitte um ein Reskript an den Waldvogt im Schönbuch, weil das verkaufte Holz zu kurz ist.
6) Wie teuer ist ein collegium, eine disputatio publica, Druck und Einband einer disputatio? - Es kosten: ein collegium theologicum 3-4 fl, ein coll. Pandectarum 10 rt (statt früher 14), ein coll. Institutionum 4 rt (früher
6), ein coll. medicum 3-4 rt, ein coll. philosophicum 1 rt (die meisten aber "ohndanckbar davongehen und das Maul wischen"), disputationes cyclicae nichts, eine gedruckte und solenne disputatio 2-4 rt, disputationes inaugurales nach discretion. Buchdrucker und -binder sind arme Leute, die nach der Taxe arbeiten. Es werden zuviele Exemplare gebunden und vergoldet, und bei den Disputationsschmäusen genügte Brot und Wein wie früher.
7) Die Theologiestudenten, besonders im Stift, sind nicht in kuriosen und problematischen quaestionibus, sondern in fundamento biblico auszubilden - Antwort siehe Nr. 92b.
8) Daß die disputationes, besonders die inaugurales, in den oberen Fakultäten statt vom Kandidaten, dessen merite sie zeigen sollen, vom praeses verfasst werden, ist abzustellen. Die Disputationen würden ihr estime bei den exteriis verlieren, wenn man sie ganz den Kandidaten überließe; denn es geht meist um selten behandelte Stoffe, um praxis und usum modernum, die Erfahrung voraussetzen. Der Respondens muss aus den angegebenen Autoren das Taugliche extrahieren und ordnen; der Präses macht den Rest.
II. 1) Die Universitätsbibliothek ist, ob egestatem fisci während der Kriegs- und Fehljahre, in allen Fakultäten sehr eng beisammen; es fehlen die besten Autoren der letzten 50 Jahre. Daher Bitte um Dubletten aus der vor einigen Jahren aus Neuenstadt nach Stuttgart gebrachten Bibliothek, auf die besonders der Medizinischen Fakultät Hoffnung gemacht wurde.
2) Am 22.4.1699 berichtete die Universität über die Bibliothek Herzog Ludwigs, die zu Pfullingen in einem niederen, feuchten Gemach steht. Bitte, sie zu inventieren und - notfalls gegen Caution - in der Universitätsbibliothek apart aufzustellen. Die in Teinach gewesene Hofmeisterei des Herzogs sagt, diese sei indifferent.
3) Da die am 11.9.1699 durch Rechenbanksrat Johann Jakob Moser zusammen mit dem Notar und Syndikus der Universität vorgenommene allseitige Untersuchung ergab, daß der fundus Universitatis für Gehälter und sonstige Aufgaben der Universität schon vor dem Deutschen Krieg unzureichend war und noch ist, bittet die Universität, ihr unter die Arme zu greifen.
4) Bitte, dem Syndikus und den Kellern und Pflegern der Universität zu Sindelfingen und Brackenheim den Stab in gleicher Weise zu concedieren wie den Rechnungsbeamten der herrschaftlichen geistlichen Gefälle, da die durch Reskript vom 4.6.1696 zur Beihilfe verpflichteten Stabsbeamten genug zu tun haben.
5) Bitte, das Gratiale von 25 Bz pro Bogen für disputationes solennes von Stiftlern zu erhöhen und auf die candidatos magisterii auszudehnen, um eine oder die andere selectiorem materiam philosophicam drucken zu können.
6) Bitte um Erlass der Accise vom Hausbrauch gemäß Deduktion der Universität vom 17.7.1699; denn sie verAnlasst die Bauern, ihre Waren in Reutlingen und Rottenburg zu verkaufen.
7) Ein Kosttisch kostet wöchentlich bei 3 Gerichten 2 fl, bei 4 Gerichten 2 1/2 fl, ein Trockentisch in der Burse wöchentlich 13 Bz, wenn täglich einmal Fleisch gereicht wird, 16 Bz wenn zweimal. Bitte, Gratiswein aus dem Kirchengut dazu zu stiften, da meist arme Studenten hier ihr refugium nehmen.
8) Bitte, wegen der rückständigen Gefälle im Rottenburgischen zu interzedieren oder sie mit solchen in Poltringen und Oberndorf zu vertauschen.
9) Durch Reskript vom 31.1.1690 wurden der Universität durch Administrator Herzog Friedrich Karl als Entschädigung für die unter Brigadier Peysonell erlittene Brandschatzung und Plünderung 1000 fl auf Stadt und Amt Böblingen cediert. Bitte, diese Sache nach 10jährigem mündlichen und schriftlichen Bitten zu regeln.
10) Bitte um Erlass von 42 1/2 fl Schuld der Universität an die Klosterverwaltung Blaubeuren für einige Eichen, die diese zum Zehntstadel-Neubau in Ringingen lieferte.
11) Bitte um laufende Überschickung von wenigstens einem Exemplar aller Generalreskripte.
12) Bitte, den Obervogt von Tübingen, Georg Friedrich Schertel von Burtenbach, zur Ablegung des Eids auf die Privilegien der Universität zu zwingen, wie ihn seine Vorgänger (Moritz) v. Croneck und (Johann Eberhard) Varnbüler (von und zu Hemmingen) auch leisteten; nur (Wolfgang Heinrich) v. Gölnitz starb vorher.
13) Bitte um Beilegung von Rangstreitigkeiten: Obervogt Georg Friedrich Schertel, der zugleich Oberhofmeister des Collegii illustris, Direktor bei der freien unmittelbaren Reichsritterschaft am Neckar und Schwarzwald sowie Hofgerichtspräsident ist, will sich vor den Rektor setzen, der laut Reskript vom 26.1.1651 direkt nach den Fürsten und vor den Grafen kommt. Ebenso wollen. die Hofgerichtsassessoren den jüngeren Rechtsprofessoren vorangehen, obwohl sie laut Rezeß vom 5.6.1652 nach den Professoren des Rechts und vor denen der Medizin kommen. Auch will der Keller (Johann Georg) Brodhag dem Universitäts-Syndicus (Matthäus) Golter vorgehen, obwohl die Keller (Johann Philipp) Ecker, (Georg Philipp) Schott und (Johann Bernhard) Brodhag hinter den Syndicis (Johann Wilhelm) Moser und Ganzland gingen. (343-357')
Akte
Visitationes, Bd. IV: Nr. 1-104
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
17.12.2025, 09:44 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Eberhard Karls Universität Tübingen, UB - Universitätsarchiv
- Universitätsarchiv Tübingen (Archivtektonik)
- B Akademische Zentralorgane (Tektonik)
- Bc Verwaltungsorgane (Universitätsverwaltung) (Tektonik)
- Bc 2 Universitätssekretariat (Tektonik)
- Ältere Universitätsregistratur (15.-19. Jh.) (Tektonik)
- Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (I) (Bestand)
- 9. Visitationen (1520-1792) (Gliederung)
- Visitationes, Bd. IV: Nr. 1-104 (Archivale)