Burggraf Christoph von Dohna, Landvogt der Oberlausitz, entscheidet mit Zustimmung der Stände in der Streitsache zwischen Christoph Beinda für seine Frau, Untertanen des Heinrich von der Planitz, als Kläger und Merten Zschützky, Untertan des Caspar von Nostitz, als Beklagter über die Herausgabe des Erbteils der Frau von Christoph Beinda.