Lannghannßen Jakob, Waldschütz zu Reichenbach [Kr. Esslingen], zu Schorndorf gef., weil er auf einem Waldgang durch seine Abteilung im Lützelbach von dem Wildschützen Jakob Höndlin aus Baltmannsweiler, der gerade einen Hirsch aushaute, Wildbret im Gewicht von 20 Pfund oder mehr angenommen hatte, deshalb mit einer Geldstrafe von 10 lb h und der Zahlung seiner Atzung und Gefängniskosten bestraft und freigelassen mit der Auflage, künftig dergleichen Handlungen und alles Waidwerk zu unterlassen, vielmehr auf den landesherrlichen Forst und das Wildgehege sein besonderes Augenmerk zu richten und alle ihm bekannt werdenden Wildfrevel unverzüglich dem Forstmeister oder den Amtleuten anzuzeigen, nimmt diese Artikel an und schwört U.