Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Baden-Württemberg über die Zugehörigkeit der Apotheker, Apothekerassistenten und Pharmaziepraktikanten des Landes Baden-Württemberg zur Bayerischen Apothekerversorgung: Pflichtmitgliedschaft für Angehörige des genannten Personenkreises - soweit sie nicht nach Art. 3 des Staatsvertrags hiervon ausgenommen oder befreit sind - bei der Bayerischen Apothekerversorgung: Pflichtmitgliedschaft für Angehörige des genannten Personenkreises - soweit sie nicht nach Art. 3 des Staatsvertrags hiervon ausgenommen oder befreit sind - bei der Bayerischen Apothekerversorgung, die von der Bayerischen Versicherungskammer verwaltet oder gesetzlich vertreten wird; Berufung baden-württembergischer Mitglieder in den Landesausschuss der Bayerischen Apothekerversorgung in Baden-Württemberg; Mitsprache des baden-württembergischen Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung in Angelegenheiten der Bayerischen Apothekerversorgung.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv